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Vorübergehende Sportunfähigkeit
Voraussetzungen für die Leistung - Die folgenden Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Die versicherte Person kann unfall- oder krankheitsbedingt vorübergehend die versicherte Sportart nicht ausüben.
- Die vorübergehende Sportunfähigkeit hat mindestens 3 Monate bestanden und wird monatlich sportmedizinisch in Textform attestiert.
- Eine endgültige Sportunfähigkeit wurde noch nicht abschließend festgestellt.
- Die versicherte Person befindet sich zur Wiederherstellung der Sportfähigkeit in ärztlicher Behandlung.
Einschränkung der Leistung
Hat eine oder haben mehrere der in Ziffer 4.1 (AAG Profi-BU2011)
genannten schweren Erkrankungen bei der durch ein Unfallereignis bzw. der akuten Krankheit verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich die Leistung
für vorläufige Sportunfähigkeit entsprechend dem Anteil der schweren Erkrankung.
Beträgt der Mitwirkungsanteil 50% oder weniger,, unterbleibt jedoch die Minderung.
Art und Höhe der Leistung:
Die Leistung bei vorübergehender Sportunfähigkeit zahlen wir nach Vorlage des ärztlichen Attests monatlich nachschüssig für maximal 10 Monate.
Die Versicherungssumme je vollem Monat vorübergehender Sportunfähigkeit beträgt 3% der für endgültige Sportunfähigkeit versicherten Summe. Teilmonate werden anteilsmäßig gezahlt.
Leistungen aus der vorübergehenden Sportunfähigkeit werden auf die Leistung aus einer endgültigen Sportunfähigkeit oder auf eine Todesfallleistung angerechnet.
Siehe auch Leistungsbeispiel |