Operations- und Rettungskosten

"Wir helfen den Profis wieder auf die Beine"

(Operations- und Rettungskosten bei einem Unfall)

Für die Leistung müssen folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall einer Operation unterzogen und / oder ihr sind infolge des Unfalles notwendige Kosten für ihren Transport entstanden.
  • Die Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall.
  • Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht oder seine Leistung hat zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht. Im letzten Fall werden nur die verbleibenden Kosten erstattet. Haben wir eine Leistung erbracht und erbringt der Dritte später eine Leistung, können wir die von uns erbrachte Leistung im Umfang der durch den Dritten erbrachten Leistung zurückfordern.

Art und Höhe der Leistung:
Wir leisten je Unfall insgesamt bis zu 10% der für endgültige Sportunfähigkeit vereinbaren Versicherungssumme Ersatz für nachgewiesene

  • Arzthonorare
  • sonstige Operationskosten
  • notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus;
  • medizinisch sinnvolle Rücktransporte aus dem Ausland zum dem Wohnsitz der versicherten Person nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus mit einem medizinisch geeigneten Transportmittel (Ambulanzfahrzeug oder Luftfahrzeug); die Entscheidung, ob die versicherte Person zu Lande oder in einem Luftfahrzeug transportiert wird, übernimmt der von unserem Assisteur beauftragte Arzt in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt;
  • den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person vom Unfallort zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik.

Leistungen für Operations- und Rettungskosten werden auf die Leistung aus einer endgültigen Sportunfähigkeit oder auf eine Todesfallleistung angerechnet.

Auszug aus den Versicherungsbedingungen AAG Profi-BU2011.