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"Wir helfen den Profis
wieder auf die Beine"
(Operations- und Rettungskosten bei einem
Unfall)
Für die Leistung müssen folgenden Voraussetzungen
vorliegen:
- Die versicherte Person hat sich nach einem
unter den Vertrag fallenden Unfall einer Operation unterzogen und / oder
ihr sind infolge des Unfalles notwendige Kosten für ihren Transport
entstanden.
- Die Operation erfolgt innerhalb von drei
Jahren nach dem Unfall.
- Ein Dritter ist nicht zur Leistung
verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht oder seine Leistung
hat zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht. Im letzten Fall werden
nur die verbleibenden Kosten erstattet. Haben wir eine Leistung erbracht
und erbringt der Dritte später eine Leistung, können wir die von uns
erbrachte Leistung im Umfang der durch den Dritten erbrachten Leistung
zurückfordern.
Art und Höhe der Leistung:
Wir leisten je Unfall insgesamt bis zu 10% der für endgültige Sportunfähigkeit
vereinbaren Versicherungssumme Ersatz für nachgewiesene
- Arzthonorare
- sonstige Operationskosten
- notwendige Kosten für Unterbringung und
Verpflegung im Krankenhaus;
- medizinisch sinnvolle Rücktransporte aus
dem Ausland zum dem Wohnsitz der versicherten Person nächstgelegenen
geeigneten Krankenhaus mit einem medizinisch geeigneten Transportmittel
(Ambulanzfahrzeug oder Luftfahrzeug); die Entscheidung, ob die
versicherte Person zu Lande oder in einem Luftfahrzeug transportiert
wird, übernimmt der von unserem Assisteur beauftragte Arzt in
Abstimmung mit dem behandelnden Arzt;
- den ärztlich angeordneten Transport der
verletzten Person vom Unfallort zum nächstgelegenen geeigneten
Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik.
Leistungen für Operations- und
Rettungskosten werden auf die Leistung aus einer endgültigen Sportunfähigkeit
oder auf eine Todesfallleistung angerechnet.
Auszug aus den Versicherungsbedingungen AAG
Profi-BU2011. |