Die für den Fall der Sportunfähigkeit vereinbarte Deckungssumme steht ersatzweise auch für die Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung.

Bis auf ganz wenige Ausnahmen wird die Leistung erbracht:

a) Selbsttötung / Selbstverletzung, wenn seit Vertragsbeginn weniger als 3 Jahre vergangen sind

b) Ableben der versicherten Person im Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung, die bereits bei Abschluss des Vertrages bestanden hat.

    Schwere Erkrankungen in diesem Sinne sind:

  • Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
  • Erkrankungen der Wirbelsäule oder Gelenke,
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane,
  • HIV/AIDS, psychiatrische oder Nervenerkrankungen, sowie
  • alle Erkrankungen, die dauerhaft medikamentös behandelt werden müssen oder regelmäßige Besuche bei einem Arzt erfordern und
  • alle Erkrankungen, wegen derer die versicherte Person bei Vertragsschluss oder in den zwölf Monaten vor Vertragsschluss mehr als zwei aufeinander folgende Wochen arbeitsunfähig war.
c) Unfall, Krankheit und Tod infolge atomaren, biologischen oder chemischen Stoffen,

d) einer Straftat, durch Drogen, Alkohol oder Medikamente

e) Unfälle durch Krieg oder Motorrennen, besonders risikoreiche Tätigkeiten, wie z.B. als Pilot, Stuntmen oder bei anderen als bei Vertragschluss ausgeübten Profisportarten.

Auszug aus den Versicherungsbedingungen AAG Profi-BU2011.