|
Die für den Fall der Sportunfähigkeit vereinbarte Deckungssumme steht ersatzweise auch für die Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung. Bis auf ganz wenige Ausnahmen wird die Leistung erbracht: a) Selbsttötung / Selbstverletzung, wenn seit Vertragsbeginn weniger als 3 Jahre vergangen sind b) Ableben der versicherten Person im Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung, die bereits bei Abschluss des Vertrages bestanden hat. Schwere Erkrankungen in diesem Sinne sind:
d) einer Straftat, durch Drogen, Alkohol oder Medikamente e) Unfälle durch Krieg oder Motorrennen, besonders risikoreiche Tätigkeiten, wie z.B. als Pilot, Stuntmen oder bei anderen als bei Vertragschluss ausgeübten Profisportarten. Auszug aus den Versicherungsbedingungen AAG Profi-BU2011. |