Aktuelles
 

Hinweis zum Thema Versicherungssteuer:

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass nach § 7 Versicherungssteuergesetz der Versicherungsnehmer selbst Steuerschuldner ist.

Wir zitieren aus dem Versicherungssteuergesetz: 

§ 7 Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Für die Steuer haftet der Versicherer. Er hat die Steuer für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten. Ist die Steuerentrichtung einem zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts Bevollmächtigten übertragen, so haftet auch der Bevollmächtigte für die Steuer.
(2) Hat der Versicherer keinen Wohnsitz (Sitz) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, ist aber ein Bevollmächtigter zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts bestellt, so haftet auch dieser für die Steuer. In diesem Fall hat der Bevollmächtigte die Steuer für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten.
(3) Hat der Versicherer weder seinen Wohnsitz (Sitz) noch einen Bevollmächtigten zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so hat der Versicherungsnehmer die Steuer zu entrichten.
(4) Im Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer gilt die Steuer als Teil des Versicherungsentgelts, insbesondere soweit es sich um dessen Einziehung und Geltendmachung im Rechtsweg handelt.

Für Kunden der AAG Sportversicherungen können wir eine Entwarnung geben, denn von uns wurde schon immer in korrekter Weise die gesetzliche Versicherungssteuer erhoben und ordnungsgemäß abgeführt. 

Sollte es einmal irrtümlich zu einer Rückzahlung gekommen sein, so obliegt die Wiederabführung der Versicherungssteuer ausschließlich dem Versicherungsnehmer.

> Bundeszentralamt für Steuern <

Bergen / Chiemgau, den 30.07.2010

AAG Assekuranz-Taschner GmbH


gez.

Rainer Taschner
Geschäftsführer

 


 

Wir stellen Ihnen den "Mercedes" unter den Sportversicherungen in Bild & Ton vor. In nur 4 Minuten wissen Sie dann, welche Grundabsicherung ein echter Vollprofi unbedingt benötigt !

 


 

 

 

Neues Versicherungsprodukt für Bundesligavereine
„Deutschland wesentlich besser als europäischer Standard“
Optimaler Zuschauerschutz jetzt möglich - Start 13.03.2010

 

 

Viele Profi-Vereine wollten schon lange ihre Fürsorge - insbesondere ihren Dauerkartenkunden gegenüber - eindrucksvoll unter Beweis stellen, aber es gab bislang kein überzeugendes Versicherungsprodukt. Die AAG Assekuranz hat diese Lücke erkannt und beseitigt. ZuPo2010 bietet endlich einen Versicherungsschutz, der für den wirklichen Ernstfall eine spürbare Hilfe gewährleistet.


30 Jahre AAG® Sportpolicen

AAG.Sportpolice@t-online.de

Wir danken unseren guten Freunden im Hause der ACE European Group Limited  -Direktion Deutschland und Österreich - für die hervorragende Zusammenarbeit und wir bedanken uns bei den echten Voll-Profis in Deutschland, die uns während ihrer aktiven Laufbahn ihr Vertrauen erwiesen haben ! 

 


Eine neue Fachberaterin !
 

Frau Angela Taschner

 

 

  stellt sich vor



Ich habe bei der AAG meine Ausbildung zur Versicherungskauffrau gemacht und die IHK- Abschlussprüfung mit der Note 1,0 bestanden. Seitdem bin ich als Assistentin der Geschäftsleitung tätig.

Kennen Sie schon die Spitzenprodukte Eurotop99 &  Eurotop99plus® ?
Damit können sich echte Profis für den Fall absichern, dass plötzlich und unerwartet ihre Karriere zu Ende ist.

Optimale Versicherungsbedingungen und die fairen AAG-Garantien sprechen dafür, dass Sie sich näher mit unseren AAG Sportpolicen beschäftigen sollten.

Fragen dazu ?  Dann senden Sie mir einfach eine E-Mail:

angela.taschner@t-online.de

Ich freue mich von Ihnen zu hören beziehungsweise zu lesen !

Mit den besten Grüßen
Ihre


Angela Taschner

 

 


„Qualitäts-Zertifikat“ für die betroffenen Profis !

Es gibt seriöse Versicherungsberater, die vergleichbare Deckungskonzepte anbieten, wobei dort kaum nennenswerte Preisschwankungen festzustellen sind.

Aber Versicherungsverkäufer, die behaupten, sie könnten einen gleichwertigen Versicherungsschutz zum "Bruchteil" der Prämie besorgen, sollte man „dingfest" in die Verantwortung nehmen. 

Damit Sie sicher sein können, wirklich den bestmöglichen Versicherungsschutz zu bekommen, sollten Sie sich vorsorglich ein „Qualitäts-Zertifikat“ ausstellen lassen. 

  Unser Entwurf als Anregung für Sie

 


Die VVG-Reform 2008

Damit bemüht sich der Gesetzgeber um die Verbesserung des Verbraucherschutzes, was natürlich auch von uns sehr begrüßt wird.

Nur werden damit auch „Verwirrungen“ hervorgerufen, denn so mancher Verbraucher wird durch die Informationsflut sprichwörtlich überschwemmt.

Zudem kommen hinsichtlich der Begriffe Antragsmodell, Invitatiomodell und Policenmodell viele Unsicherheiten auf. Ob das -im Sinne der Verbraucher- so vom Gesetzgeber gewollt war, bezweifeln wir.

Damit sich die Sicherstellung eines wichtigen Versicherungsschutzes nicht verzögert, weil man noch zwischen den „Modellen“ hin und her überlegt, haben wir uns -zum Vorteil der Verbraucher- für die Beibehaltung des Policenmodells entschieden.

Eine entsprechende Willenserklärung halten wir bereit.

Wenn Sie den Abschluss einer AAG® Sportpolice wünschen, dann können Sie weiterhin die komfortable Möglichkeit des Internets nutzen und den online abrufbaren Antrag verwenden.

Nach erfolgter Risikoprüfung und Antragsannahme werden wir mit dem Versicherungsschein (gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 VVG) die vollständigen Versicherungsbedingungen und Verbraucherschutz-Informationen (nach der Informationspflichtenverordnung VVG-InfoV) per Briefpost zuzusenden. Auf das dann zustehende Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 8 Absatz 1 VVG) möchten wir besonders hinweisen. 

Bergen / Chiemgau, den 13.12.2007

AAG Assekuranz-Taschner GmbH
Assekuradeur der

ACE European Group Limited London - Direktion Deutschland und Österreich


gez.

Rainer Taschner
Geschäftsführer

 

Erläuterungen zu einigen Begriffen

 

Antragsmodell:  Alle Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen sind vor Vertragsabschluss vorzulegen.

 

Policenmodell: Die Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen werden mit dem Versicherungsschein zugesandt.

 

Invitatiomodell (Invitation = Einladung): Der Versicherer wird „eingeladen“ und hat anstelle eines Angebotes seine Offerte als Versicherungsvertrag vorzulegen, dessen Annahme dann nochmals schriftlich vom Verbraucher zu erklären ist.

 


 

Herzlichen Glückwunsch zur Weltmeisterschaft 2007  !
 

Unsere Frauen haben einen hervorragenden Fußball gespielt und in lobenswerter Weise gezeigt, dass sie im technischen Bereich ein "Augenschmaus" für jeden Fußball-Fan sind.

Respekt und Hochachtung !

Wir überlegen uns nun, wie man für diese Super-Sportlerinnen unsere AAG-Sportpolice entsprechend modifizieren kann und werden 2009 einen "Damen-Eurotop99-Tarif" veröffentlichen.

Vielen Dank den Fußballer-Frauen für die schönen und herzerfrischenden Stunden in China !

Bergen / Chiemgau, den 30.09.2007

AAG Assekuranz-Taschner GmbH
Sportversicherungen seit 1979
gez.

Rainer Taschner
Geschäftsführer
 

NS: Der Nachwuchs naht - hier wird auch schon richtige Vorarbeit geleistet


 


 

AAG Assekuranz-Taschner GmbH
Assekuradeur für Sportversicherungen seit 1979